Magdalena Willert

Der Kulturpass: Hunger auf gratis Kunst & Kultur?

Wer trotz geringem Einkommen nicht auf Kunst und Kultur verzichten möchte, sollte sich über die Anschaffung des Wiener Kulturpasses Gedanken machen: freier Eintritt in Museen, Theater, Bibliotheken, Kinos und vieles mehr. Wie und unter welchen Bedingungen du zum Kulturpass kommst, erfährst du hier.

 

Egal wie hoch dein Einkommen, jeder hat das Recht auf Kunst und Kultur! Der Kulturpass ermöglicht deshalb sozial benachteiligten Menschen freien Eintritt in vielen Kultureinrichtungen, die PartnerInnen der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ sind. Darunter fallen unzählige Ausstellungen, Museen, Sehenswürdigkeiten, Bibliotheken, Festivals, Film-, Musik- und Theatervorstellungen, sowie Kinderprogramme.

 

©Hunger auf Kunst und Kultur

Wer hat Anspruch?

Personen mit geringem Einkommen können einen gratis Kulturpass beantragen: Bezieherinnen der Wiener Mindestsicherung oder der Notstandshilfe (oder MindespensionistInnen), Menschen die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben (unter dem Tagsatz von 42,88 € bzw. das Jahreseinkommen ist unter 15.437,00 € pro alleinstehender Person), AsylwerberInnen und Kinder und Jugendliche, deren Eltern in solchen Situationen leben.

 

Wo bekomme ich ihn?

Den Kulturpass kann man je nach Einkommen und aktuellen Wohnort an unterschiedlichen Stellen beantragen. Für den Wiener Kulturpass muss man als Hauptwohnsitz in Wien gemeldet sein. Den Kulturpass gibt es jedoch auch in jedem anderen Bundeland bis auf Kärnten.

  1. Nachbarschaftszentren des Wiener Hilfswerks*
    • EmpfängerInnen von Mindest-, Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension – bei
      Mindestpension bzw. Einkommensnachweis
    • Personen mit geringen Einkünften trotz Arbeit und in Wien wohnhaft
    • AMS-Gemeldete ohne Bezug
    • EmpfängerInnen von Krankenstand- und Krankengeld
    • EmpfängerInnen Mutterschutz/oder Karenz und Kinderbetreuungsgeld
    • selbständig Erwerbstätige oder Freiberufliche

Hier ist es wichtig, sich im Vorhinein telefonisch einen Termin beim Nachbarschaftszentrum in seinem Bezirk auszumachen, da es zu Terminwartezeiten von bis zu 3 Wochen kommen kann.

  1. Sozialzentrum der Stadt Wien (MA 40)
    • EmpfängerInnen der Wiener Mindestsicherung
  1. AMS-Landesgeschäftsstelle*
    • EmpfängerInnen Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfe
  1. Projektträger des AMS*
    • EmpfängerInnen von AMS-Geld (arbeitslos oder EmpfängerInnen von Notstandshilfe während einer Kursmaßnahme)
  1. Karitative Hilf- und Betreuungsorganisationen
    • KlientInnen oder BewohnerInnen

* Mit der Bedingung:
Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze bzw. unter dem Tagsatz von 42,88 € bzw. das Jahreseinkommen ist unter 15.437,00 € pro alleinstehender Person.

 

Wie wende ich ihn an?

Es wird empfohlen, sich im Vorhinein darüber zu informieren, ob die Kultureinrichtung Partner der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ ist. Bei Veranstaltungen mit begrenzten Sitzplätzen (z. B. Kino, Theater, Konzert, Kabarett) sollte man sich früh genug mit der Organisatorin oder dem Organisator in Verbindung setzen, da meistens ein bestimmter Anteil an Plätzen für KulturpassbesitzerInnen bestimmt ist. Vor Ort ist der Kulturpass nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) gültig. Er kann nicht an Zweite weitergegeben werden. Kinder unter 10 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen mit Kulturpass ebenfalls freien Eintritt. Kinder über 10 Jahren haben Anspruch auf einen eigenen Kulturpass, sofern die Bedingungen erfüllt werden.

 


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