Krystyna Szwankowska-Antol

E-Card für Neugeborene

Wie ist die Geburtsurkunde und die E-Card für Neugeborene zu beantragen?

Damit die Angelegenheit so einfach und schnell wie möglich abgeschlossen werden kann, sind folgende Tipps hilfreich:

1. Die Geburtsurkunde und die Geburtsbestätigung müssen im Standesamt in jenem Bezirk abgeholt werden, in dem sich das Spital befindet, in dem das Kind geboren wurde. Für das Wilhelminenspital zum Beispiel gilt das Standesamt im 16. Bezirk in Wien am Richard-Wagner-Platz 19.

Die Geburtsurkunde und Geburtsbestätigung müssen den Versicherungsträgern vorgelegt werden (z.B. Sozialversicherung, Wiener Gebietskrankenkasse).

Die Geburtsurkunde kann von einem Elternteil – wenn es sich um ein rechtlich anerkannte Ehe handelt – bzw. einer dritten Person mit gültiger Vollmacht abgeholt werden. Das Standesamt wird über die Geburt des Kindes immer vom  Spital benachrichtigt.

Im Fall einer Hausgeburt muss die Benachrichtung über die Geburt durch den Arzt/die Ärztin oder die Hebamme, die bei der Geburt anwesend waren, erfolgen. Sollten kein(e) Arzt/Ärztin bzw. Hebamme bei der Geburt anwesend gewesen sein, sind die Eltern selbst dazu verpflichtet. Die Benachrichtigung muss spätestens ein Monat im Nachhinein (laut wien.at) übermittelt werden. Allerdings findet man auf der Website des Bundeskanzleramtes www.help.gv.at den Hinweis, dass diese Frist auf eine Woche begrenzt ist.

Vom Standesamt werden folgende Dokumente benötigt:

– Geburtsurkunden der Eltern, Heiratsurkunde, Reisepässe bzw. Personalausweise,

– Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern, für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen:

– Meldezettel der Eltern; (nicht verpflichtend sind Diplome, die den Ausbildungsgrad der Eltern bestätigen; falls diese vorhanden sind, sind diese im Original und in die deutsche Sprache übersetzt, vorzulegen).

Um Zeit und Nerven zu sparen, empfiehlt es sich, die Dokumente im Original und als Übersetzung zu haben bzw. diese auf einem internationalen Formular im Original (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).

Die Geburtsurkunde muss innerhalb eines Monats abgeholt werden. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, hat die Mutter das Recht, die Geburtsurkunde des Kindes abzuholen. Für die Vaterschaftsanerkennung muss der Vater persönlich bei der Behörde mit den oben erwähnten Dokumenten vorsprechen. Bei schwierigeren Fällen wird angeraten, sich telefonisch mit der Behörde in Verbindung zu setzen. Abhängig von der Sachlage hat jede Behörde das Recht, zusätzliche Formulare zu verlangen.

2. Sozialversicherung, E-Card.

Wenn man bereits im Besitz der Geburtsurkunde ist, kann das Kind beim eigenen Versicherungsträger (SVA, WGKK usw.) versichert werden. Dem Kind wird die Sozialversicherungsnummer zugewiesen und die E-Card ausgestellt. Zusätzlich zur Geburtsurkunde muss auch die Geburtsbestätigung vorgelegt werden.

Dies sollte so schnell wie möglich erledigt werden, da bei fehlender E-Card einige Ärzte eine Kaution von 50 Euro verlangen können. Beim Versicherungsträger wird auch ein Ersatzpatientenschein ausgestellt, wenn ein Arztbesuch vor dem Ausstellen der E-Card notwendig ist. Manchmal genügt es beim Arzt nur den Mutter-Kind-Pass vorzulegen.

3. Wenn die Meldeadresse in Wien ist, wird bei Abholung der Geburtsurkunde gleichzeitig auch der Meldezettel ausgehändigt und erspart einen weiteren Behördenweg zum zuständigen Magistrat. Gleichzeitig wird ein Formular für die Anmeldebescheinigung für Neugeborene ausgestellt. Dieses Dokument ist, für alle Ausländer, die nach 1.1.2006 in Österreich gemeldet wurden, nötig. Sollte die eigene Meldung übersehen worden sein, gilt es dies so schnell wie möglich nachzuholen (spätestens vier Monate nach der Meldung des dauerhaften Wohnsitzes) in der Magistratsabteilung 35 (Referat EWR) im 12. Bezirk in der Arndtstraße 65-67.

Was das Kind betrifft, wird vom Magistrat 35 ein Schreiben zugestellt, in dem angeführt ist, welche Dokumente nachzureichen sind (hauptsächlich geht es um den Reisepass des Kindes, dafür muss in der Botschaft vorgesprochen werden). Der Reisepass für das Kind kann nach Erhalt der Geburtsurkunde beantragt werden. Weitere Dokumente, die angefordert werden könnten (von Eltern) sind: Reisepass, Geburtsurkunde, Meldezettel, Versicherungsbestätigung und Versicherungsdatenauszug (das aktuelle Dokument wird vom zuständigen Versicherungsträger ausgestellt).

All die hier angeführten Tipps haben nur informativen Charakter und sind nicht rechtsverbindlich. Bei Fragen und Unklarheiten wird angeraten, sich persönlich oder telefonisch mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.


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