Gerry Weichselbaum

Auto und Führerschein in Österreich

Die Mitnahme von Vermögensgegenständen und des eigenen PKW nach Österreich ist für EU-Mitglieder ohne besondere Formalitäten oder irgendwelche Steuern möglich.

Bevor das mitgebrachte Auto bei einer Zulassungsstelle des neuen Hauptwohnsitzes zugelassen werden kann, muss allerdings der Wagen versichert und die „Normverbrauchsabgabe“ (NoVa) beim zuständigen Finanzamt entrichtet und werden.

Der deutsche Führerschein hat wie alle EU-Fahrerlaubnisse auch in Österreich Gültigkeit. Eine Umschreibung ist allerdings auf freiwilliger Basis möglich. Eventuelle Befristungen und Einschränkungen aus dem Herkunftsland gelten dann auch in der neuen Heimat. Das Antragsformular für den Austausch des alten Führerscheins erhält man bei der Führerscheinbehörde oder lädt es aus dem Internet herunter:

Informationen…

Gibt man die bisherige Fahrerlaubnis bei der Behörde ab und zahlt die Gebühr in bar ein, erhält man innerhalb von zehn Tagen per Post einen neuen Führerschein. Bis dahin kann man eine vorläufige Fahrerlaubnis verwenden. Zahlt man 16 € zusätzlich für eine „Expressherstellung“, hält man den neuen Führerschein bereits nach etwa zwei Tagen in Händen.
Wer nicht aus einem EU-Land stammt, muss grundsätzlich eine praktische Fahrprüfung ablegen und seinen Führerschein umschreiben lassen. Für Zuwanderer aus Serbien gilt diese Pflicht sogar nicht nur im Grundsatz, sondern ausnahmslos.


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