Stefanie Niemann

Behördenwege nach der Geburt 

Nach der Geburt Ihres Kindes müssen für sie/ihn Dokumente ausgestellt werden (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Meldezettel, österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis). Alle sind auf dem Standesamt oder Magistrat, in dessen Bereich/Bezirk das Kind geboren wurde, zu erhalten. Es kann einige Zeit dauern bis Sie die Dokumente in die Hand bekommen, da dessen Ausstellung Zeit in Anspruch nimmt.

Zu beachten ist für Drittstaatsangehörige (Personen ohne EU-Staatsbürgerschaft), dass die benötigten Dokumente von dem hier beschriebenen Prozedere etwas abweichen. Konkret benötigen sie eine Anmeldebescheinigung (wenn sie selbst keine EU-Staatsbürgerschaft haben aber ein/e Angehörige/r einer Person mit EU-Staatsbürgerschaft sind dann klicken sie www.oesterreich.gv.at), diese wird später beispielsweise auch für den Antrag für das Kinderbetreuungsgeld benötigt.

 

1. Anzeige über die Geburt/Name des Kindes und Geburtsurkunde

Innerhalb der ersten Woche nach der Geburt Ihres Kindes müssen Sie die Geburt anmelden (= Anzeige über die Geburt/Name des Kindes). Diese Geburtsanzeige wird auch oft automatisch bei Entbindungen von Ihrem Krankenhaus an die Behörden weitergegeben. Wenn das nicht gemacht worden ist, benötigen Sie das Formular „Anzeige über die Geburt“. Dieses müssen Sie ausgefüllt am Magistrat/Standesamt abgeben. Die Beurkundung der Geburt des Kindes kostet nichts.

Nachdem die Anzeige über die Geburt beim zuständigen Standesamt oder Magistrat gemacht ist, bekommen Sie die Geburtsurkunde für Ihr Kind. Sie können sowohl eine nationale als auch eine internationale Geburtsurkunde erhalten.

Ob die Eltern des Babys verheiratet, geschieden, alleinerziehend oder in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben, macht einen Unterschied bei den Dokumenten die Sie mitbringen müssen. Siehe mehr bei erforderliche Unterlagen  und Behördewege nach der Geburt.

Wichtig: wenn nicht die Mutter selbst die Behördenwege erledigt, braucht die Person, die das stattdessen erledigt (z.B. Kindesvater) eine Vollmacht.

Benötigte Dokumente:

  • Reisepässe beider Eltern
  • Geburtsurkunden beider Eltern
  • Meldebestätigung beider Eltern
  • bei verheirateten Eltern: Heiratsurkunde (oder Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde)
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider der Eltern
  • Bei Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes beider Eltern
  • (Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung)
  • (Eventuell Bescheid über Namensänderung)

Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

2. Wohnsitzmeldung

In Österreich besteht eine allgemeine Meldepflicht, daher muss Ihr Baby spätestens 3 Tage nach der Geburt unbedingt bei der Meldebehörde registriert werden. Das können Sie parallel mit der Geburtsanzeige machen oder nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus (dann müssen Sie die Geburtsanzeige bzw. die Geburtsurkunde zusätzlich mitnehmen).

Um Ihr Kind anzumelden brauchen Sie ein Meldezettel-Formular (diese sind am Standesamt, bei der Gemeinde, beim Magistrat, in Geburtsstationen und auch online erhältlich). Eines der Elternteile muss das Formular ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben.

3. Beantragung des Staatsbürgerschaftsnachweises

Wenn mindestens ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft hat, erhält das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft per Abstammung.

Zuständig für die Ausstellung sind folgende Stellen: jedes Standesamt/Standesamtsverband einer österreichischen Gemeinde; In Wien: jedes Standesamt/Magistratische Bezirksamt/Staatsbürgerschaftsevidenz/Stadtservice – Team Stadtinformation. Die Ausstellung des Dokumentes ist bis zum 2. Geburtstag des Kindes kostenlos.

Benötigte Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebestätigung des Kindes
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Antragsstellers/der Antragstellerin
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Optional: Scheidungsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Geburtsurkunde der Mutter

Auch hier sind die benötigten Dokumente abhängig von dem Beziehungsstatus der Eltern. 

4. Kinderreisepass

Jedes Kind braucht, um Österreich verlassen zu können, einen eigenen Reisepass. Der Reisepass kann bei den Bezirkshauptmannschaften/Magistrat beantragt werden. Wichtig: das Kind muss unbedingt bei der Antragstellung persönlich anwesend sein. Bis zum 2. Geburtstag des Kindes ist der Reisepass kostenlos.

Benötigte Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Antragsstellers/der Antragstellerin
  • Passbild des Kindes (Passbildkriterien beachten)
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis (Heiratsurkunde, Rechtskraftbestätigung, Obsorgebescheid)
  • Eventuell Vollmacht für die Antragstellung

5. Sozialversicherung

Vergessen Sie nicht zu überprüfen ob Ihr Kind versichert worden ist, das passiert im Regelfall automatisch, falls nicht müssen Sie Ihr Baby selbst mitversichern. Danach bekommt das Kind eine eigene E-Card und eine Sozialversicherungsnummer.

6. Kindergarten/Krabbelstube

Vorsorglich können Sie Ihr Baby beim Kindergarten oder Krabbelstube voranmelden. Für einen Kindergartenplatz oder eine Krabbelstube sollte man sich generell so früh wie möglich anmelden. Voranmeldungen werden sowohl bei den zuständigen Magistraten/Gemeinden als auch bei privaten Institutionen entgegengenommen.

Auch wichtig:

Kinderbetreuungsgeld- wie bekomme ich?

Familienbeihife und andere Sozialleistungen


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