Krystyna Szwankowska-Antol

Corona Familienhärteausgleich

Der Corona Familienhärteausgleich – Zuschuss für Familien in Österreich aus dem Fond des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend.

Dies ist ein Zuschuss für Familien in Österreich, deren Einkommen sich aufgrund der Corona-Krise und der Covid-19 Vorschriften verringert hat. Dieser Zuschuss bis zu 1.200€ monatlich kann bis zu 3 Monaten bezogen werden.

Jedoch als man die Anforderungen bestimmt hat, wer von dieser Beihilfe Gebrauch machen kann, hat man die ärmsten Familien vergessen. Denn diejenigen, die geringfügig eingestellt sind, sind von dieser Beihilfe ausgeschlossen.

Die Arbeiterkammer hat schon eine Korrektur an das Ministerium gemeldet, damit auch geringfügig Eingestellte diese Beihilfe erhalten können. Jedoch wird man wahrscheinlich auf diese Änderung etwas warten müssen.

 

Ab 15. April wird man die Anträge einreichen können.

 

Welche Anforderungen muss man erfüllen um den Corona Familienhärteausgleich erhalten zu können?

– die Grundvoraussetzung: der Hauptwohnsitz aller Familienmitglieder muss in Österreich sein und bis zum 28.02.2020 muss für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen werden.

– diesen Antrag können österreichische Staatsbürger, EU-Bürger, Personen mit Daueraufenthalt und anerkannte Flüchtlinge stellen.

– für unselbstständig Erwerbstätige: min. eine Person in der Familie war am 28.02.2020 eingestellt und wegen der Corona-Krise ihre Arbeit verloren hat oder in Kurzarbeit gemeldet wurde.

– wenn eine Verringerung des Einkommens im Vergleich mit der Zeit vor dem 28.02.2020 eingetreten ist.

– für selbstständig Erwerbstätige : hat wegen der Corona-Krise einen Teil des Einkommens verloren. Diese Person kann dann das Härtefall Fonds der WKO nutzen.

– das Nettoeinkommen der Familie darf diese Grenzen nicht überschreiten:

– Alleinerzieher mit einem Kind – 1.600,00€

– Alleinerzieher mit 2 Kindern – 2.000,00€

– Alleinerzieher mit 3 oder mehr Kindern – 2.800,00€

– zwei Elternteile mit einem Kind – 2.400,00€

– zwei Elternteile mit 2 Kind – 2.800,00€

– zwei Elternteile mit 3 oder mehr Kindern – 3.600,00€

 

Wie wird der Corona Familienhärteausgleich berechnet?

Es wird der Familienfaktor addiert, der für die jeweiligen Familienmitglieder folgendermaßen aussieht: die Person, die den Antrag stellt =1 Faktor + 2. Elternteil = 0,6 + Kind bis zum 10. Lebensjahr =0,4 + Kind zwischen 10. Und 15. Lebensjahr =0,6 + Kind über 15 Jahren =0,8

Die Summe dieser Zahlen wird mit 300 multipliziert.

Beispielsweise: Eltern die zwei Kinder bis zum 10. Lebensjahr haben (1+0.6+0.4+0.4=2.4*300) können einen monatlichen Zuschuss bis zu 720€ erhalten.

Die Höhe des Zuschusses wird auch von den vorherigen regulären Einkommen abhängen, deren Summe mit dem Zuschuss nicht überschritten werden sollen. Der Zuschuss wird für 3 Monate ausgezahlt, wenn bis dahin noch immer eine Verringerung des Einkommens aufgrund der Krise vorliegt.

– der Zuschuss wird einmalig auf ein österreichisches Konto zugesendet.

 

3. Wo und wie reicht man den Antrag ein?

Den Antrag sollte man am besten per Email unter corona-hilfe@bmafj.gv.at schicken.

Man kann den Antrag auch ausdrucken und mit einem Einschreibebrief verschicken: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Abt. II/4, Untere Donaustraße 13-15 1020 Wien

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4. Welche Dokumente sollte man anhängen?

– den Antrag aus dem Link: bmajf.gv.at

– eine Fotokopie der Bankomatkarte

– den Lohnzettel vom Februar 2020 sowie den Lohnzettel nach der Anmeldung in die Kurzarbeit oder eine Bestätigung des Erhalts des Arbeitslosengeldes (vom AMS)

– falls jemand eine Firma hat, braucht man die Steuererklärung aus dem Jahr 2017, eine Bestätigung der Einkommensverringerung seit der Corona-Krise sowie eine Bestätigung der Nutzung des Härtefallfond von der WKO und eine Bestätigung des Erhaltens dieses Zuschusses

– ein Verzeichnis von zusätzlichen Einkommen

 


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