Stefanie Niemann

Die neue E-Card mit Foto

Ab 1. Jänner 2020 wird jeder neuen e-card ein Foto der Karteninhaberin/des Karteninhabers hinzugefügt. Bis 31.12.2023 werden alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht.

Kein Foto auf der e-card brauchen Personen die:

-Kinder unter 14 Jahren

-die im Ausstellungsjahr ihrer neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben

-Personen, der Pflegestufen 4, 5, 6 oder 7

Für die Mehrheit entstehen keine extra Aufgaben denn das aktuellste Foto:

–  wird aus dem Identitätsdokumentenregister (hier sind Fotos aus österreichischen Reisepässen und Personalausweisen gespeichert) für die card übernommen

– wird aus dem Führerscheinregister übernommen, wenn die Person über einen österreichischen Scheckkartenführerschein verfügt

– wird aus dem Zentralen Fremdenregister (Aufenthaltstitel, Fremdenpass, Konventionsreisepass etc.) benutzt

Liegt von der versicherten Person kein Foto aus den aufgezählten Registern vor, muss tatsächlich ein Foto gebracht werden!

– Das Foto: muss ICAO-konform und maximal 6 Monate alt sein, das Foto darf schwarz-weiß sein

– wann: ca. 3-4 Monate vor dem Ablaufdatum Ihrer e-card (genaues Datum siehe auf der Rückseite der card)

– wie: Das Foto muss persönlich, gemeinsam mit der alten e-card, dem amtlichen Lichtbildausweises und einem Staatsbürgerschaftsnachweises zur zuständigen Registrierungsstelle gebracht werden. Terminvereinbarung notwendig!

 


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