Krystyna Szwankowska-Antol

Familienbeihilfe und Karenzgeld in Österreich

Wie beantragt man Familienbeihilfe und Karenzgeld in Österreich?

Seit Mai 2015 wurden Veränderungen eingeführt, welche den Eltern in Österreich, das Leben erleichtern sollen. Die Eltern, dessen Kinder nach dem 1 Mai 2015 in Österreich geboren wurden und deren Geburt im Standesamt bekannt gegeben wurde, bekommen automatisch, falls alle Kriterien erfüllt sind, ein Dokument über die Bewilligung der Familienbeihilfe. Andernfalls wird ein Brief vom Finanzamt zugeschickt um fehlende Dokumente oder wichtige Daten zu ergänzen.

Im Fall dass das Kind vor dem 1 Mai 2015 oder in einem anderen Land auf die Welt gekommen ist (und die Familie nach Österreich gezogen ist), muss man einen Antrag im Finanzamt einreichen. Die dafür benötigten Unterlagen kann man auf der Internetseite des Finanzamtes ausdrucken und mit den geforderten Dokumenten per Post schicken oder schneller und einfacher durch www.finanzonline.at

Wer hat den Anspruch auf Familienbeihilfe?

– Österreichische StaatsbürgerInnen

– EU/EWR-StaatsbürgerInnen & Schweizer StaatsbürgerInnen

– Drittstaatsangehörige, die sich auf Grund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhalten

– Anerkannte Flüchtlinge

– Subsidär- Schutzberechtigte (sofern keine Leistungen aus der Grundversorgung bezogen werden und Erwerbstätigkeit vorliegt)

Die für den Finanzamt benötigten Dokumente:

– Geburtsurkunde des Kindes

– Heiratsurkunde falls vorhanden

– Anmeldebescheinigung (für Personen, die sich nach dem 1.01.2006 sich in Ö. angemeldet haben)

-Aufenthaltstitel

– Meldezettel

– Schulbesuchsbestätigung des Kindes

– Gewerbeschein oder Arbeitsbescheinigung, Einkommensnachweis, usw.

Falls das Kind und die Eltern in einem anderen Land geboren sind, muss man alle Dokumente ins Deutsche übersetzten lassen.

Jedes Amt kann weitere Dokumente fordern (falls man Familienbeihilfe für das nächste Kind will, reichen meistens die vier oben genannten Dokumente)

Bis zu 6 Monaten sollte man die Familienbeihilfebestätigung mit der Post zugeschickt bekommen.

 

Wie bekommt man Karenzgeld – Kinderbetreuungsgeld ?

Mit der Familienbeihilfebestätigung, der Anmeldebescheinigung, der Geburtsurkunde des Kindes und mit der schon ausgefüllten Beantragung für das Kinderbetreuungsgeld kann man zur eigenen Versicherungsanstalt (z.B. SVA, GKK) gehen oder alle Dokumente mit der Post schicken (immer den Brief einschreiben)… Im Fall, dass man die nötigen Dokumente wie Anmeldebescheinigung oder Familienbeihilfebestätigung noch nicht hat, kann man diese im Nachhinein nachbringen.

Diejenigen (Mutter oder auch Vater) die in Karenz gehen, sind automatisch kranken- und pensionsversichert, so wie das Kind. Die Kinderbetreuungszeit wird zu den Pensionszeiten einberechnet, daher sollte man überlegen wie lange man in Karenz geht. Denn innerhalb der Beurlaubung kann man die Entscheidung nicht mehr ändern.

Das Kinderbetreuungsgeld bekommt man nur für ein Kind (Ausnahmefall: Zwillinge), das heißt, dass das Geld gilt nur für das Neugeborene.

Falls man davor eingestellt war, sollte man die Dauer der Karenz dem Arbeitsgeber mitteilen.


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