Krystyna Szwankowska-Antol

Familienbonus Plus

1. Was ist der Familienbonus Plus? Wer kann es in Anspruch nehmen und wie viel?

Dieser Familienbonus Plus wird 2019 eingeführt und wird den bisherigen Kinderfreibetrag, sowie die Möglichkeit des Abschlags  der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr ersetzen.

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag bis zu 1500€ jährlich, für das Kind für das man Familienbeihilfe bezieht. Dies gilt für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, werden 500€ rückerstattet.

Diesen Familienbonus Plus können nur diejenigen in Anspruch nehmen, die selbstständig sind und Einkommenssteuern zahlen oder denen die Einkommenssteuer aus dem Gehalt abgezogen wird.

Personen die wenig verdienen und diese Steuer nicht zahlen, erhalten kein zusätzliches Geld.

Dies ist also eine Reform, die Arbeitende und besser Verdienende unterstützen soll. Diejenigen die arbeitslos sind oder die Mindestsicherung erhalten, können den Familienbonus nicht in Anspruch nehmen, da ihnen aus den Leistungen die Einkommensteuer nicht abgezogen wird.

2. Wie viel beträgt der Familienbonus Plus und wie wird er berechnet?

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der von der Lohnsteuer abgerechnet wird, falls man angestellt ist und der Arbeitsgeber Steuern von dem Lohn abführt. Anders gesagt, wenn man den Antrag E30 ausfüllt und dem Arbeitsgeber darbietet, wird der Monatsgehalt ab 2019 gemäß der Höhe des Steuerabschlags erhöht.

Beispielsweise, wenn einem Arbeiter aus dem Gehalt 1.500€ Steuer abgezogen wurde und derjenige ein Kind unter 18 Jahren hat, wird er von der Einkommenssteuer freigestellt.

Wenn man hingegen einmalig eine höhere Geldsumme als  Steuerabsetzbetrag, erhalten will, kann man wie bisher eine Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1k für 2019 einreichen. So wird im Jahr 2020 die überbezahlte Steuer ausgezahlt.

Es können auch Personen die eine Firma oder ein Gewerbe haben, die Einkommenssteuer zahlen und Kinder haben, für die Familienbeihilfe bezogen wird, den Familienbonus plus erhalten.

Die Verrechnung durch das Finanzamt erfolgt nach dem Einreichen der Einkommensteuererklärung und des Formulars L1k für das Jahr 2019.

3. Wie wird der Familienbonus unter den Eltern aufgeteilt?

Im Fall, dass beide Eltern die Einkommenssteuer zahlen, kann der Familienbonus Plus in die Hälfte geteilt werden oder ein Elternteil erhält das Ganze.

4. Erhält man den Familienbonus Plus auch für Kinder, die im Ausland wohnen?

Für Kinder, die in der EU/EWR oder in der Schweiz wohnen, kann man diesen Steuerabsetzbetrag in angepasster Höhe an den Lebensstandard im jeweiligen Land erhalten.

Wichtig: der Familienbonus Plus ist die Erstattung der überbezahlten Steuer, also muss auch in diesem Fall, wenn das Kind im Ausland wohnt, der Elternteil die Einkommenssteuer in Österreich abführen und Familienbeihilfe für das Kind beziehen.

5. Wird ein alleinerziehender Elternteil oder ein Alleinverdiener zusätzlich von der Reform profitieren?

In diesem Fall erhält die arbeitende Person einen Kindermehrbetrag in Höhe von 250€ für das Kind. Der Kindermehrbetrag steht  auch denjenigen zu, die arbeiten, wenig verdienen und die Einkommenssteuer nicht abführen.

Jedoch Personen die länger als 11 Monate/ 330 Tage Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung beziehen und alleinerziehend oder alleinverdienend sind, können den Kindermehrbetrag nicht in Anspruch nehmen.

Mehr Informationen  www.bmf.gv.at

 


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