Eliza Miskowiec

Gemeindewohnung Antrag – Dokumente

Welche Dokumente werden für den Antrag für die Gemeindewohnung benötigt?

Diese Dokumente werden bei dem Gemeindewohnung Antrag benötigen:

– Personalausweis, Pass

– Geburtsurkunde- originale Urkunden + deren Übersetzung (falls diese nicht auf Deutsch oder auf einem internationalen Druck verfasst ist. Solche Geburts- oder Heiratsurkunden auf einem internationalen Druck kann man in jedem ausländischen Standesamt bekommen. Diese werden auch bei anderen  Angelegenheiten wie für die Schule, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe usw. gebraucht. Daher ist es sinnvoll diese zu besorgen bevor man in Österreich alles erledigt. Man spart dabei Zeit und Geld, da die Übersetzungen viel kosten)

– Mietvertrag

– Meldezettel

– E-card

– Heiratsurkunde (übersetzt oder auf einem internationalen Druck)

– Aktueller Einkommensnachweis- Einkommen aller Familienmitglieder oder jährliche Verrechnung vom Finanzamt

Mutter-Kind-Pass (im Fall einer Schwangerschaft)

– Gerichtliche Akten (im Fall einer Scheidung, Alimente, adoptierte Kinder, Sterbeurkunde usw.)

Jedes Amt kann zusätzliche Dokumente je nach Situation einfordern.

Am bestens kann man den Antrag und die Dokumente an der Seite www.wohnberatung-wien.at stellen. Gleich nach der Antragstellung bekommen wir die Information ob wir die Kriterien für eine Gemeindewohnung oder Smart Wohnung erfüllen.

Wenn man alle nötigen Dokumente eingereicht hat und alle Kriterien erfüllt, bekommt man einen Wohn-Ticket. Dies ist ein Dokument das das Recht auf eine Gemeindewohnung bestätigt. Darauf befindet das Datum VMD/gültig ab…

ZB: VMD/gültig ab:  01.05.2020 – dieses Datum ist sehr wichtig, da man monatlich einen Wohnungsanzeiger bekommt, der über freie Wohnungen mit Ablöse informiert (oder zum Austausch, aber nur wenn man schon eine Gemeindewohnung besitz)

Wenn die VMD Nummer in der Anzeige und mit der zugeteilten Zimmereinzahl übereinstimmt, kann man sich mit dem Vermieter kontaktieren. Meistens ist in der Anzeige die Telefonnummer oder die Emailadresse angegeben. Sehr oft sind diese Wohnungen mit einer Ablöse (der Betrag welchen der Vermieter in Wohnung, Möbel investiert hat). Diese Ablöse darf nicht mehr als 5000€ betragen. Nach der Absprache der Einzelheiten kann man sich zur Gemeindeabteilung aufmachen
und den Vertrag zu unterschreiben.

Falls man sich in 3 Jahren für keine der Anzeigen entschieden hat, bekommt man von der Gemeinde zwei Angebote. Wenn man sich auch hier für keine der Beiden entscheidet, wird man an das Ende der Warteschlange versetzt. Diese Wohnungen  sind leer, ohne Möbel oder Ablöse (außer man hat davor die Möglichkeit „Baufinanzierung“ ausgewählt. Das sind dann neue Wohnungen aber mit Kredit)

Die Wartezeit hängt von den Anforderungen die man ausgewählt hat, ab:

– Neu- oder Altbau

– welcher Bezirk

– eigener Geldbeitrag

Die Wartezeit beträgt in den meisten Fällen trotzdem 2-3 Jahre.

 

 


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