Eliza Miskowiec

Gemeindewohnung Wien

Der Weg zur Gemeindewohnung Wien.

1. Wann und wer kann einen Antrag auf eine Gemeindewohnung / Smart Wohnung stellen?

– derjenige, der das 17 Lebensjahr vollendet hat,

– österreichischer, schweizerischer oder EU/EWR Bürger

– oder die Person, die ein Status als anerkannter Flüchtling oder ein Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ nach dem NAG hat

– der Antragsteller muss mindestens 2 Jahre dauerhaft an einer Adresse in Wien angemeldet sein und den Hauptwohnsitz dort haben. Alle Mitbewohner müssen auch den gleichlangen und dauerhaften Hauptwohnsitz an dieser Adresse haben. Daraus ausgenommen sind neugeborene Kinder, die in Österreich auf die Welt gekommen sind.

 

2. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um eine Gemeindewohnung bekommen zu können?

Die Grundlage für das Erhalten einer Gemeindewohnung, ist die Erfüllung eines von vielen Voraussetzungen – (Wohnbedarf):

–  Überbelag- ist wenn, in einer Einzimmerwohnung 2 Personen wohnen, in einer Zweizimmerwohnung drei, und in einer Dreizimmerwohnung vier Personen wohnen

– Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung. Wenn sich im Erdgeschoß eine feuchte Wohnung mit Schimmel befindet, muss der Grad der Schädlichkeit von der Baupolizei (MA37) untersucht und bestätigt werden.

– Krankheits-, altersbedingter Wohnungsbedarf. Eine Dauerbehinderung oder eine Krankheit (von dem Arzt schriftlich bestätigt) die die weitere Nutzung der Wohnung hindert oder das 75 Lebensjahr vollendet hat (und es keinen Lift oder ein WC am Gang gibt)

– Jungwienervormerkung- treten auf für diejenigen, die das 30 Lebensjahr nicht beendet haben und verheiratet sind, die alleinerziehende Eltern sind, die Schwanger sind aber keine eigene Wohnung besitzen (sondern bei den Eltern, Großeltern den dauerhaften Wohnsitz haben)

– Bei getrenntem Haushalt oder im Fall einer Scheidung oder der Unfähigkeit zusammen den Haushalt zu führen.

– Einkommensobergrenzen- in keinem Fall darf die Obergrenze des jährlichen Nettoeinkommens überschritten werden (Stand 2020J):

für 1 Person 47.210€

für 2 Personen 70.340€

für 3 Personen 79.600€

für 4 Personen 88.860€

Im Fall von Zweifel oder oft auftretenden Schwierigkeiten sollte man sich mit  der Service-Nummer: 05757575 oder mit der Wohnberatung 01/24111 kontaktieren

Den Antrag und die Dokumente sollte man in der Zentrale: Wiener Wohnen Willkommensservice einreichen (Eingang Paragonstr. U3 Station Gasometer) oder sich auf der Seite www.wohnberatung-wien.at anmelden www.wohnberatung-wien.at

 

Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr., 8.00-20.00  Uhr

Mittwoch 8.00-12.00 Uhr

Man muss mit langen Wartezeiten rechnen. Man kann auch einen Termin vereinbaren, tel.: 05757575 oder 01/24111

Welche Dokumente muss man an den Antrag anschließen?

Dies können Sie im Artikel Gemeindewohnung – Dokumente lesen.

 

 

 


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