Eliza Miskowiec

Gewerbe in Österreich

Wie gründet man ein eigenes Gewerbe in Österreich?

Falls man plant sich selbständig in Österreich zu machen, ist es lohnenswert ein paar Informationen zu finden, um später Überraschungen zu vermeiden. In der WKO oder der Wirtschaftsagentur Wien kann man sich einen Termin vereinbaren um dort die wichtigsten Informationen aus erster Hand zu bekommen. Ebenso werden ein paarmal im Jahr allgemein zugängliche Workshops (auch in verschiedene Sprachen) organisiert, welche sich mit Gründung von Gewerbe auseinandersetzten.

Zu Beginn muss man festlegen welche Art von Gewerbe man ausführen will, ob und welche Zeugnisse man braucht.

Welche Art von Gewerbe gibt es in Österreich?

1. Freie Gewerbe in Österreich – hier sind keine Zeugnisse oder Diplome nötig. Liste mit freien Gewerben kann man im Internet finden.

2. Reglementierte Gewerbe – um dieses Gewerbe zu melden braucht man einen sogenannten Befähigungsnachweis also Bestätigung einer Qualifikation ( das sind Schulabschlusszeugnisse, Lehrabschlussprüfung, bestätigte Zeit der Berufspraxis oder der Arbeitszeit, Leitung eines Gewerbe in derselben Branche z.B. in Heimatland.

Die Abteilung die sich mit der Geltung dieser Qualifikationen und der Bewilligung dieser Dokumente beschäftigt ist die MA 63. Es lohnt sich daher vor der Gründung dort mit allen übersetzten Zeugnissen, Diplomen oder Bestätigungen der Arbeits- und Berufspraxiszeit hinzubegeben, um sich zu informieren welche Art von Gewerbe man melden kann. Ebenfalls ist es möglich einen Individuellen Befähigungsnachweis zu erhalten, für Personen die keine Bestätigungen (Bescheinigungen)  haben, aber das Wissen und die Erfahrung für Leitung der jeweiligen Gewerbe besitzen.

Für Personen die dieses Dokument (Befähigungsnachweis) nicht erhalten können, ist die einzige Lösung eine Einstellung eines Unternehmen-Vorsitzenden für mindestens Teilzeit, der dieses Dokument besitzt und die nötigen Bedingungen erfüllt.

3. Wer ist ein Neuselbständige?

Wenn unsere Tätigkeit,  Berufe umfasst, die es nicht im Verzeichnis der Gewerbe in Österreich gibt, gehören wir zur Gruppe der sogenannten Neuselbständigen an, welche z.B. sind:

– Trainer, Couche, Psychologen, Logopäden, Therapeuten, Masseure, Fitnesstrainer, Wellness,

– Schriftsteller, Autoren, Journalisten, Personen die Privatunterricht erteilen,

– Hebammen, Betreuer, Betreuer älterer Menschen, Tagesmutter, Tagesvater, usw.

In diesem Fall meldet man diese Tätigkeit nicht bei WKO und man zahlt keine Mitgliedskosten in diese Kammer.  Man meldet sich nur bei SVA (also in unserer Versicherungsgesellschaft).

Welche Dokumente braucht man, um ein freies Gewerbe zu melden kann?

-gültige Ausweispapiere

-Meldezettel

-Strafregisterbescheinigung- Bestätigung, dass man im Vaterland nicht bestraft wurde. Nur verlangt bei Personen die kürzer als 5 Jahre in Österreich angemeldet sind.

– im Fall, folgender Gewerbeanmeldungen reichen nur die Ausweispapiere

– jede Gewerbeanmeldung bei WKO in Österreich unterliegt jährlichen Mitgliedskosten ( nach der Gewerbeanmeldung in Österreich wird man zum Mitglied der Wirtschaftskammer Österreichs WKO), man kann im Bedarf von Fragen  auf Hilfe zählen und bei Workshops und Treffen teilnehmen.

Das Unternehmen melden man in WKO oder in Magistrat (jede Region Österreichs hat eine eigene WKO- Stelle). Die Gebühr  hängt von der Branche ab.

Für Wien ist die WKO bei Stubenring 8-10 oder bei der MA 63.

Wenn man eine Firma das erste Mal meldet oder eine folgende jedoch in einer anderen Branche, kann man von den Anmeldekosten befreit werden. Also ist es lohnenswert sich vor der Anmeldung eine Neufög Bestätigung zu beschaffen.

Mehr Information: www.wko.at


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