Eliza Miskowiec

Hilfe für Menschen mit Behinderung

Die Hauptinstitution in Österreich, die sich mit der Hilfe für Menschen mit Behinderung beschäftigt ist das Sozialministerium.

Jede Region in Österreich hat ihr eigenes Zentrum und Abteilung des Sozialministeriums. In Wien ist es Amt im 1 Bezirk auf der Babenbergstraße 5. Allgemeine Rufnummer in Österreich: tel. 05/9988

Was ist zu tun, wenn ein Kind mit Behinderung auf die Welt kommt?

Wenn die Behinderung im Spital oder während der Untersuchung des Kindes (Mutter-Kind-Pass) festgestellt wird, sollte man so schnell wie möglich dies im Sozialministerium melden. Dort bekommt man Hilfestellung vom Psychologen und Therapeuten. Es werden auch Möglichkeiten der Entwicklungsförderung des Kindes so wie der sozialen Hilfe besprochen.

In diesem Amt kann man selber den Antrag für die Feststellung des Grades der Behinderung einreichen, welcher später in anderen Ämtern und Institutionen gebraucht wird.

Beihilfe und Zuschüsse vom Staat?

1. Um zusätzliche Sozialhilfe für das Kind mit Behinderung zu bekommen, muss man als erstes einen Antrag für erhöhte Familienbeihilfe (ca.150 € monatlich) wegen erheblicher Behinderung einreichen (diesen Antrag kann man auf der Internetseite downloaden oder beim Finanzamt holen). Danach bekommt man eine Benachrichtigung vom Finanzamt, sich mit dem Kind beim Sozialministerium zu melden um den Grad der Behinderung fest zu stellen.

2. Pflegegeld: Den Antrag für das Pflegegeld muss man in der eigenen Krankenkassa (SVA, GKK, usw.) einreichen. Dort wird die Pflegestufe (1-7) und die Höhe des Zuschusses bestimmt (ab 1.01.2016 wird dieser Zuschuss zwischen 157,30€ und 1.655,80€ monatlich betragen).

Wenn man Pflegegeld erhält, wird der Zuschuss vom Finanzamt um 60€ niedriger. Oder andersgesagt wird das Pflegegeld um 60€ niedriger.

Auch Personen deren Familienmitglieder wie Eltern, Großeltern, usw. krank (pflegebedürftig) sind, können den Zuschuss des Pflegegeldes in Anspruch nehmen.

3. Im Fall das die Pflege des Kindes viel Zeit verbraucht und man nicht arbeiten kann, kann man in der eigenen Krankenkassa sich kostenlos Selbstversichern. Falls man vorher noch nirgends versichert war, kann man dies in der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) machen.

Anforderungen der kostenlosen Selbstversicherung: das Kind muss erhöhte Familienbeihilfe bekommen und muss mit den Eltern in Österreich wohnen.

Man kann den Pensionsversicherungsantrag auf 10 Jahre zurück machen und bis zum vollendeten 40 Lebensjahr des Kindes (es werden zusätzliche Dokumente und Bestätigungen verlangt). Falls man keine andere Möglichkeit hat, steht auch die Krankenversicherung unter den obengenannten Anforderungen zu.

Pflegekarenz: ab der Pflegestufe 1 kann man in die sg. Pflegekarenz gehen und Pflegekarenzgeld erhalten (1 bis 3 Monate), was man nur einmal nutzen kann. Falls die Pflegestufe erhöht wird, kann man aufs Neue sich um Pflegekarenzgeld/Pflegekarenz bemühen.

4. Die Person die sich um ein Kind mit Behinderung oder ein Familienmitglied kümmert, hat das Recht auf einen bezahlten Urlaub und Erholungszeit. Den Antrag kann man im Sozialministerium einreichen. Anforderungen:

– Betreuung von Kindern bis 18 Jahren, ab Pflegestufe 1

– in anderen Fällen ab Pflegestufe 3

– mindestens ein Jahr ständiger Betreuung

– das Unvermögen der Betreuung aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen wichtigen Gründen.

Während man den Kranken nicht betreuen kann oder man Abwesend ist, können die Kosten der Betreuung an die Betreuer gehen, wenn man sich darum bemüht. Dies erledigt man mit einem Antrag im Sozialministerium.

5. Familienhospizkarenz-Zuschuss. Dies ist ein Zuschuss für Betreuer von Schwerkranken, die in Hospizkarenz sind (bis zu 9 Monaten). Den Antrag kann man im Sozialministerium einreichen.

6. Je nach Einkommen können auch das Geld für Medikamente, Arztbesuche, Therapien, oder sogar Fernseh- und Radiogebühren abgezogen werden.

7. Bei der Steuerabrechnung können auch zusätzliche Kosten abgerechnet werden. Alles hängt vom Einkommen und ob man Pflegegeld oder erhöhte Familienbeihilfe bezieht ab.


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