Eliza Miskowiec

Kinder mit Behinderung in Österreich

Steuervergünstigungen für Familien von Kindern mit Behinderung in Österreich:

1. Steuervergünstigungen für diejenigen, die keine erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld für das Kind beziehen. Bedingung: die Familienbeihilfe ist in normaler Höhe gewährt.

Diese Personen können den pauschalierten Freibetrag oder die wirklichen Kosten bezüglich der Behinderung des Kindes abzählen:

Freibeträge:

– Grad der Behinderung 25% – 34% -75€

– Grad der Behinderung 35% – 44% – 99€

– Grad der Behinderung 45% – 49% -243€

– Zusatzkosten durch spezielle Diäten

– Geräte, Hilfsmittel (Rollstuhl, Brille, spezielle Computerprogramme)

– Therapie, Mittel und Medikamente

– Kosten der Sonderschulen, Nachmittagsunterricht, Kindergärten bis 2.300€ jährlich (bis zum 16. Lebensjahr)

– Kosten der Anpassung der Wohnung an das Kind mit Behinderung

 

2. Diejenigen die für das Kind erhöhte Familienbeihilfe (bewilligt erst für Grad der Behinderung mit 50% ) jedoch kein Pflegegeld beziehen, können monatlich 262€ plus die Kosten der Hilfsmittel, Geräte, Kosten der Anpassung der Wohnung, Sonderschulen und Therapien abziehen.

Für Kinder mit Behinderung bis zum 16. Lebensjahr kann man Kindergartenkosten, Tagesmutter oder Hort bis zu 2.300€ abzählen.

 

3. Im Fall das man Pflegegeld erhält, muss man nur die Differenz zwischen dem Freibetrag 262€ und dem monatlichen Pflegegeld abziehen. Falls das Pflegegeld höher als 262€ ist, steht kein Abzug zu.

Zusätzlich stehen alle Abzüge wie im vorigen Punkt –   p.2. zu.


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