Eliza Miskowiec

Kinderbetreuungsgeld in Österreich

Das Kinderbetreuungsgeld in Österreich ist eine Unterstützung für Familien nach der Geburt des Kindes. Dies wird einem Elternteil unabhängig von der Beschäftigungsdauer oder Einkommen gewährt.

Voraussetzungen:

– der Wohnort des Kindes muss gleich wie der vom Elternteil, der das Kbg bezieht, sein

– es muss für das Kind Familienbeihilfe bezogen werden

– Hauptwohnsitz in Österreich und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich

– rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich

– man muss eine Anmeldebescheinigung/Aufenthaltstitel und Versicherung besitzen

– von der Person die in Karenz geht, darf das jährliche Zusatzeinkommen 16.200€ nicht überschreiten

Wann wird das Kbg eingezahlt:

– ab der Geburt des Kindes

– im Fall einer Adoption oder Pflegeeltern ab der Aufnahme des Kindes

– falls man Wochengeld bekommt, wird das Kbg erst nach deren Ende eingezahlt

 

Um das Kinderbetreuungsgeld in Österreich  in voller Höhe zu bekommen, muss man einen vollständigen Mutter-Kind-Pass haben- Voraussetzungen:

– der Arzt muss Untersuchungen währender Schwangerschaft machen und sie im Mutter-Kind-Pass notieren

– der Arzt muss Untersuchungen des Kindes bis zum 14 Monat machen und sie im Pass notieren

Wichtig ist es, nach der Feststellung einer Schwangerschaft, sich zum Frauenarzt aufzumachen um dem Mutter-Kind-Pass zu bekommen, damit man es schafft zeitlich alle Untersuchungen zu machen. Wenn Untersuchungen fehlen, wird die Hälfte des Kbg des ausgewählten Wertes eingezahlt.

 

Ab 1 März 2017 gibt es nur ein Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschalierte Leistung Hier) und die alte Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

– die ausgewählte Variante kann man nicht ändern, daher sollte man diese Entscheidung zusammen treffen (die Person die das Kbg bekommt, ist in dieser Zeit versichert und diese Zeit wird in die Pension eingerechnet)

– wenn man davor angestellt war, muss man die ausgewählte Variante schriftlich dem Arbeitsgeber melden. Dann geht man in die Karenz, in welcher der Arbeitsgeber die Person nicht entlassen darf ( jedoch dauert die Karenz höchstens 2 Jahre daher überlappt es sich nicht mit der längsten Variante (851 Tage, ca.2 Jahre und 4 Monate).

– alls ein neues Kind auf die Welt kommt, wird das Kbg für das jüngste gezählt. Man bekommt nur den doppelten Wert des Kbg wenn man Zwillinge hat.

Mehr Info: www.arbeiterkammer.at


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