Krystyna Szwankowska-Antol

Kinderbetreuungsgeld Neu

Kinderbetreuungsgeld Neu. Worum geht es im neuen System des Kinderbetreuungsgeldes in Österreich ab 1 Mai 2017?

1. Die Änderungen dieses Systems betreffen Eltern deren Kinder ab dem 1 Mai 2017 geboren sind. Die hauptsächliche Änderung besteht darin, dass die vier Varianten des pauschalierten Kgb in nur ein das sogenannte Kinderbetreuungsgeld-Konto umgewandelt wurde.

Ohne Änderungen verblieb das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Das heißt, das dieses nach dem 1.03.2017 weiter vorhanden ist.

2. In diesem neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto können die Eltern nur zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: Eines der Elternteile geht in Karenz oder beide. Von dieser Entscheidung hängt die Länge des Kgb ab und der gesamte Betrag.

–  Ein Elternteil kann einen Antrag auf Kgb von 12 (365 Tage) bis zu 28 (851 Tage) Monaten ab der Geburt des Kindes beantragen. (Gesamtbetrag 12.366,20 €)

– Falls beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld-Konto nutzen wollen ist die Länge von 15 (456 Tage) bis zu 35 (1063 Tage) Monaten ab der Geburt des Kindes gerechnet. (Gesamtbetrag 15.449,28€)

– Bei der kürzesten Variante muss ein Elternteil mindestens zwei Monate (61 Tage) in Karenz gehen, also bei jeder Art mindestens 20% der Zeit.

– Die Eltern können sich nur zwei Mal innerhalb der Karenzzeit auswechseln. Der Tagessatz wird nicht von der Monatsanzahl sondern von der Anzahl der Tage abgezählt.

3. Bei der kürzesten Variante beträgt der Tagessatz 33,88€ und bei der längsten 14,53€.

– Der Einsatz wird umgekehrt-proportional berechnet: je länger die Dauer des Kbg desto kleiner ist der Tagessatz. Jedoch im Gesamten ist die Geldmenge größer.

– Im Falle von Zwillingen wird auf das nächste Kind 50% der gewählten Tagesvariante gegeben.

4. Falls die Aufteilung der Zeit zwischen den beiden Elternteilen 50:50 oder 60:40 ist, bekommen die Eltern einen einmaligen Partnerschaftsbonus von 500€. (man muss einen zusätzlichen Antrag einschicken)

5. Die Eltern müssen davor über die Zeiteinteilung der Karenz beschließen, da man nach dem Einreichen des Antrags nur dies nur einmal ändern kann. Das aber unter der Bedingung, dass man die gegebenen Termine einhaltet.

6. Eine Neuigkeit ist, dass beide Elternteile gleichzeitig für 31 Tage in Karenz gehen, was aber als das erste Wechseln gilt.

7. Wenn man Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld oder das einkommensabhängige Kbg bezieht, beträgt die Grenze des Einkommens (ab 1.03.2017) 6.800 Euro.

Was ist die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld?

Das ist ein Zuschlag zur Karenzgeld für diejenigen die Alleinerziehend sind, oder deren Zusatzeinkommen 6.800€ (für das Jahr 2017) nicht überschreitet, oder im Fall dass eines der Elternteile, welches das Kbg bezieht, nicht das Einkommen von 6.800€ und das andere Elternteil von 16.200€ überschreitet ( monatlicher Bruttogehalt 1235×14)

8. Das Kbg wird ab dem Geburtstag des Kindes berechnet. Im Fall, dass man Wochengeld bezieht, wird das Kbg für diese Zeit angehalten. Wenn der Einsatz des Wochengeldes kleiner ist als das ausgewählte Kbg, dann wird der Differenz gezahlt.

9. Ohne Änderungen bleibt die Abhängigkeit vom Kbg und der Untersuchung für den Mutter-Kind-Pass.

10. Ebenfalls wurde ein Familienzeitbonus eingeführt. Das ist eine Leistung für arbeitende Väter, die über die letzten 182 Tage eingestellt waren, die Versicherungsbeiträge bezahlt waren und die von 28 bis 31 Tagen der Familie widmen wollen. Man muss einen zusätzlichen Antrag bis zu 91 Tagen ab der Geburt des Kindes einschicken.

Falls der Vater erst später in die Karenz geht, wird der Betrag vom gesamte Summe des Kbg abgerechnet. Während man als Vater Kbg bezieht, kann man den Familienzeitbonus nicht nutzen.

Mehr Information auf: www.arbeiterkammer.at

 

 


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