Eliza Miskowiec

Wohnbeihilfe in Wien

Jeder der seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, österreichische als auch EU Bürger, können Wohnbeihilfe in Anspruch nehmen, unabhängig von der Art der Wohnung.

Auch Personen aus anderen Ländern können einen Antrag auf die Wohnbeihilfe stellen. Allerdings müssen sie mindestens fünf Jahre lang legal in Österreich leben.

Die Person die diesen Antrag einreicht muss Hauptmieter der Wohnung sein und muss eine Versicherungsnummer und E-Card besitzen (dies betrifft auch alle anderen Familienmitglieder)

Die Hauptkriterien für das Erhalten und die Höhe der Wohnbeihilfe in Wien sind die Einnahmen aller in der Wohnung angemeldeten Personen, Größe der Wohnung und die Höhe der Miete.

Als Einnahmen wird das Einkommen, soziale Leistung (wie Kinderbetreuungsgeld, Alimente, Renten, Arbeitslosengeld), Einnahmen aus Österreich aber auch aus dem Ausland (Miete, Pacht, Leitung von Gewerbe). Daraus wird jedoch das Pflegegeld und Familienbeihilfe ausgenommen.

Es gibt keine obere Grenze des Einkommens für das Erhalten der Wohnbeihilfe, jedoch gibt es das Mindesteinkommen, unter welchem man die Wohnbeihilfe nicht bekommt. (Muss man mindestens 12 Monate in den letzten 10 Jahren Mindesteinkommen erzielen).

Mindesteinkommen 2020J:

Eine erwachsene Person: 917,35€, Zwei erwachsene Personen: 1.328,11€, für jedes Kind 142,92€

Benötigte Dokumente:

– Mietvertrag + Bestätigung der Höhe der Miete

– Meldezettel aller Mitbewohner, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde

– (nicht älter als ein Monat) Bestätigung der Versicherung von der Krankenkassa (WGKK, SVA, usw.)

– Bestätigung der Familienbeihilfe vom Finanzamt

– Bestätigung des Kinderbetreuungsgeldes und deren Höhe

– Einkommenssteuererklärung oder Lohnzettel (Arbeitsbescheinigung für die letzten drei Monate), falls man eine Firma führt, das Einkommen nicht die Steuergrenze überschreitet und man keine Einkommensteuererklärung bekommt, werden Kopien der Rechnungen der letzten drei Monaten verlangt.

– Jegliche Bestätigungen über zusätzliche Einkommen

– Ausgefülltes Formular für die Wohnbeihilfe. Diesen kann man persönlich im Amt abholen oder auf der Internetseite www.wien.at ausdrucken.

 

Es kann auch vorkommen, dass weitere Dokumente abhängig von der Situation verlangt werden, daher sollte man alle Dokumente bei sich tragen. Meistens werden Kopien von Dokumenten benötigt, das heißt das es empfehlenswert ist, diese schon davor zu machen, da man dort für das Kopieren 10 Cent zahlen und zusätzlich in der Schlange warten muss.

Adresse:

Magistratsabteilung 50

Gruppe Wohnbeihilfe in Wien

Heiligenstädterstraße 31, Stiege 3

1190 Wien (U6, U4 Station Spittelau)

2 Stock: 1.-15. Bezirk, 3 Stock: 16.-23. Bezirk (je nach Bezirk in dem man angemeldet ist)

tel.: 014000-74880

Öffnungszeiten:

von Montag bis Freitag, von 8-13 Uhr (Verteilung der Nummern bis 11 Uhr)

Mittwochs geschlossen

Donnerstags zusätzlich 15.30 bis 17.30 (Verteilung der Nummern bis 17 Uhr)

Info www.wien.at

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