Gerry Weichselbaum

Wohnen in Österreich.

Wohnen in Österreich. Der Umzug in ein anderes Land ist nicht nur emotional ein bedeutender Schritt, es sind auch einige bürokratische Hindernisse zu überwinden. Hier en kleiner Wegweiser durch den Behördendschungel und nützliche Tipps zur Wohnungssuche.

Das Wohnen in Österreich wird immer teurer. Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituteshaben ergeben, dass die Mieten im Zeitraum von 2005 bis 2012 bei Hauptmietverträgen um durchschnittlich 3,0 Prozent pro Jahr gestiegen sind. Die allgemeine Teuerung beträgt durchschnittlich 2,1 Prozent. Wenn das Verhältnis Warmmiete zum gesamten Nettohaushaltseinkommen einen Wert von 35 – 40 % übersteigt, wird es meist kritisch. Aber es ist natürlich eine individuelle Entscheidung, wie sehr man andere Ausgaben zu Gunsten einer schönen Wohnung zurückstellen mag.

In Ballungsräumen überwiegt der Anteil an Mietwohnungen. Das Mietrecht unterscheidet zwei Arten von Mietverhältnissen, nämlich die Hauptmiete und die Untermiete. Eine Hauptmiete liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen dem Wohnungssuchenden und dem Eigentümer des Hauses oder der Wohnung bzw. dem Mieter oder Pächter des ganzen Hauses abgeschlossen wird. Eine Untermiete liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem/ Wohnungssuchenden unterzeichnet wird.

Außerdem unterscheidet man befristete und unbefristete Mietverträge. Im Falle befristeter Mietverträge können diese schriftlich beliebig oft um jede Vertragsdauer verlängert werden. Im Fall der Wohnungsmiete muss die Mindestbefristungsdauer von drei Jahren eingehalten werden; nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Auch im Fall der Verlängerung eines befristeten Mietvertrages muss eine Mindestverlängerungsdauer von drei Jahren eingehalten werden. Mieter sind an die gesetzliche Verlängerung um drei Jahre aber nicht gebunden. Sie können den verlängerten Mietvertrag jederzeit – allerdings unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist – kündigen.

Die Lage der Wohnung ist das Um und Auf, das den Preis – bei Miete und bei Kauf – am meisten beeinflusst. In den Städten zählen City-Lage oder Grün-Ruhelage zu den teureren Wohngegenden. Auch ist entscheidend, ob eine Wohnung über einen schönen Ausblick mit Terrasse, Balkon oder sogar einen kleinen Garten verfügt. In Wien zum Beispiel gelten neben der City-Lage die Bezirke 13, 18 und 19 als absolute Top-Lagen. Wesentlich billiger sind Wohnungen beispielsweise in den wenig attraktiven „Arbeiterbezirken“ Simmering und Favoriten. Was im städtischen Bereich sehr gefragt ist, ist ein Parkplatz zur Wohnung oder vielleicht sogar eine Garage. Wichtig sind auch der Gesamtzustand des Hauses, indem sich die Wohnung befindet und die vorhandene Infrastruktur des Umfeldes. Also Kindergärten, Schulen, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten usw.

Entscheidenden Einfluss auf den Preis hat natürlich auch der Zustand der Wohnung. In Österreich unterscheidet man hier vier Kategorien: Eine Kategorie A- Wohnung muss sich in brauchbarem Zustand befinden, mindestens 30 m2 groß sein und aus einem Vorraum, einem Zimmer, Küche oder Kochnische, WC, einer zeitgemäßen Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische) bestehen und über eine Wärmeversorgungsanlage oder eine Etagenheizung oder eine gleichwertige stationäre Heizung und über eine Warmwasseraufbereitung verfügen.

Eine Kategorie B- Wohnung muss sich in einem brauchbaren Zustand befinden, aus Zimmer, Küche oder Kochnische, Vorzimmer, WC und einer dem zeitgemäßen Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische) bestehen.Eine Kategorie C- Wohnung ist dann gegeben, wenn sie in brauchbarem Zustand ist und zu mindestens über eine Wasserentnahmestelle und ein WC im Inneren verfügt. Kategorie D-Wohnungen sind all jene Wohnungen, die über kein WC oder keine Wasserentnahmestelle im Inneren der Wohnung verfügen oder wenn bei ihr eine dieser Einrichtungen nicht brauchbar ist. (Quelle: Mietervereinigung)

Der Abschluss eines Mietvertrages ist in den meisten Fällen mit einer (Miet)- Kautionszahlung verbunden. Diese Mietkaution dient zur Sicherstellung von ausstehenden Mietzinszahlungen oder Beschädigungen am Mietobjekt.

Aus der Sicht eines Vermieters sollte und kann die Kaution so hoch wie möglich ausfallen. Begründet wird dies dadurch, dass dem Vermieter ein „Sicherheitspolster“ zur Abdeckung eventuell anfallender Schäden oder Mietrückstände zusteht. Fakt ist, das es in Österreich diesbezüglich tatsächlich keine gesetzliche Regelung gibt. Hierzulande hält man sich an die „3 Brutto-Monatsmieten-Regelung“. Laut OGH sind aber auch Kautionen bis zu 6 Brutto-Monatsmieten in Ordnung.

Wann bekommt der Mieter seine Kaution zurück? Auch hier gibt es keine exakte Regelung. Generell müssen Vermieter die hinterlegte Kaution „unverzüglich“ nach dem Auszug zurückerstattet bekommen. Allerdings wird unter „unverzüglich“ eine angemessene Frist verstanden. Grundsätzlich sollte diese Kaution aber nach positiver Abnahme (Mietobjekt ohne Mängel) binnen einer zweiwöchigen Frist zurückgezahlt werden. Sollten Reparaturen anfallen, kann dem Vermieter eine Frist zur Einholung von Kostenvoranschlägen eingeräumt werden.

In den meisten Fällen ist in die Wohnungsvermittlung ein Makler involviert. Ein Immobilienmakler soll Vermieter und Mietinteressenten zusammenbringen und dafür sorgen, dass es zu einem Mietvertragsabschluss kommt.

Wird ein Mietvertrag nach Einschaltung eines Immobilienmaklers erfolgreich abgeschlossen, gebührt diesem eine Provision, die von Ihnen zu bezahlen ist. Ein Immobilienmakler hat Sie darauf hinzuweisen, dass im Falle des Mietvertragsabschlusses eine Provisionspflicht besteht. Gleichzeitig ist auch die Höhe der Provision ausdrücklich anzuführen. Diese beträgt im Normalfall zwei Bruttomonatsmieten.

Neben Tageszeitungen ist heutzutage das Internet ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Wohnungssuche. Wenn Sie bei der Suche den Zusatz „provisionsfrei“ eingeben, finden Sie auch zahlreiche Angebote (meist von Privatpersonen), wo keine Maklerprovision fällig wird. Gerade bei der Wohnungssuche lohnt sich eine genaue und längere Recherche, um einen Überblick und Vergleichsmöglichkeiten zu bekommen.

Apartments und freie Wohnungen in Wien speziell für Zuwanderer finden Sie auch unter www.zuwanderer-fonds.at/

Solange man noch keinen Mietvertrag in Händen hält, gilt man für die Behörden als Tourist, kann und muss sich also nicht als Neubürger in Österreich anmelden. Hat man aber einen Mietvertrag abgeschlossen, muss es schnell gehen. Innerhalb von drei Tagen (!) legt man den Vertrag beim Gemeindeamt, in Statutarstädten beim Magistrat und in Wien beim Magistratischen Bezirksamt als Nachweis der neuen Adresse vor.

Außerdem muss man für jede anzumeldende Person ein eigenes ausgefülltes und vom Vermieter unterschriebenes Meldezettel-Formular einreichen, das man im Internet herunterladen kann. Unbedingt auch Reisepass oder Personalausweis sowie den urkundlichen Nachweis eventueller akademischer Grade mitnehmen! Die Behörde händigt einem dann die „Bestätigung der Meldung“ aus.

Versäumt man die Dreitagesfrist, droht für diese „Verwaltungsübertretung“ eine Geldstrafe von bis zu 726 € (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 €). So streng die Österreicher hinsichtlich der Meldefrist sind, so großzügig sind sie bei der Form der Anmeldung; diese kann nämlich nicht nur persönlich, sondern auch per Post oder Boten (allerdings nicht per Fax oder E-Mail) erfolgen. In diesen Fällen müssen die beigefügten persönlichen Dokumente allerdings notariell oder gerichtlich beglaubigt sein.

Autor: Gerry Weichselbaum


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