Sandra Schmidhofer

Zurück zum harten Lockdown

Seit 4. November befindet sich Österreich in einem teilweisen Lockdown. Trotzdem hat Österreich aktuell die höchste Neuinfektionsrate weltweit. Viele Krankenhäuser, Pflegekräfte und Ärzt*innen befürchten bei fortlaufendem Trend eine baldige Überlastung der Intensivstationen und eine daraus folgende Notwendigkeit der Triage.

Die Zahlen müssen sinken

Die bisherigen Maßnahmen greifen zwar, allerdings nicht in dem gewünschten Ausmaß und vor allem zu langsam. Deswegen ist, laut Bundesregierung und zahlreichen Expert*innen, nun eine Notbremsung notwendig. Ab 7.November bis inklusive 6. Dezember kommt der harte Lockdown zurück. Der Handel muss, bis auf wenige Ausnahmen, schließen. Auch die Unterstufen und Volksschulen werden in den kommenden 3 Wochen auf Distance Learning umgestellt. Die Ausgangsbeschränkungen gelten für diesen Zeitraum rund um die Uhrr. Es folgt ein Überblick zu den fortan geltenden Maßnahmen.

Ausgangsbeschränkungen:

Diese gelten fortan rund um die Uhr. Der private Wohnbereich darf nur aus folgenden Gründen verlassen werden:

  • Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung von Angehörigen und Personen, die Hilfe benötigen
  • Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, dazu gehören- Kontakt mit dem nicht im eigenen Haushalt lebendem Lebenspartner- Kontakt zu einzelnen engen Angehörigen bzw. einzelnen engen Bezugspersonen- Grundversorgung (z.B. Lebensmitteleinkauf)- Gesundheitsdienstleistungen

    – Deckung eines Wohnbedürfnisses

    – Versorgung von Tieren

    – Religiöse Grundbedürfnisse

  • Berufliche Tätigkeiten und Ausbildungszwecke
  • Körperliche und psychische Erholung im Freien
  • Unaufschiebbare Behördenwege oder Gerichtstermine
  • Teilnahme an Wahlen, direkter Demokratie und Demonstrationen


Handel

Geschäfte müssen schließen. Eine Ausnahmeregelung gilt für

  • Supermärkte
  • Drogerien
  • Apotheken und Verkauf von Medizinprodukten
  • Verkauf von Tierfutter
  • Agrarhandel
  • Post
  • Bank
  • Fahrrad- und Kfz-Werkstätten
  • Trafiken

Diese dürfen zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet haben und nur entsprechende Produkte verkaufen.

 

Bildungseinrichtungen

In Kindergärten gilt

  • Bleiben für alle, die Betreuung brauchen, geöffnet
  • Fixes Personal pro Gruppe
  • Kein Durchmischen der Gruppen
  • Fernbleiben trotz verpflichtendem letzten Kindergartenjahr möglich

In Volksschulen und Unterstufen gilt

  • Distance Learning
  • Ersatzbetrieb in Kleingruppen, für jene, die Betreuung oder Lernunterstützung brauchen
  • Mund-Nasen-Schutz in der Schule
  • Ganztagsbetreuung im Notbetrieb (Kleingruppen)

In Oberstufen und Berufsschulen gilt

  • Distance Learning

In Sonderpädagogischen Einrichtungen gilt

  • Normaler Präsenzunterricht
  • Fernbleiben aus individuellen Gründen möglich

 

Medizinische Versorgung

Ordinationen und Spitäler bleiben weiterhin geöffnet, die Anzahl der Besucher*innen und Begleitpersonen wird allerdings eingeschränkt.

In Spitälern gilt

  • Ein Besuch pro Woche und Patient*in
  • Begleitung von Schwangeren nur durch eine Person
  • Begleitung von Minderjährigen und unterstützungsbedürftigen Personen nur durch zwei Personen
  • Wöchentliches Testen aller Mitarbeiter*innen

In Alten- und Pflegeheimen gilt

  • Ein Besuch pro Woche und Patient*in
  • Wöchentliches Testen aller Mitarbeiter*innen

 

Dienstleistungen und Freizeit

Körperliche Dienstleistungen werden untersagt. Ausnahmen:

  • Gesundheits- und Pflegeleistungen
  • Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen
  • Tiermedizinische Dienstleistungen

Alle Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Veranstaltungen sind untersagt, es sei denn, es handelt sich um Demonstrationen, religiöse oder politische Veranstaltungen. Sportanlagen bleiben für Amateursportler*innen geschlossen. Kontaktsportarten sind für den Amateur- und Freizeitbereich untersagt.


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