Ab 1. Jänner 2020 wird jeder neuen e-card ein Foto der Karteninhaberin/des Karteninhabers hinzugefügt. Bis 31.12.2023 werden alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht.
Kein Foto auf der e-card brauchen Personen die:
-Kinder unter 14 Jahren
-die im Ausstellungsjahr ihrer neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben
-Personen, der Pflegestufen 4, 5, 6 oder 7
Für die Mehrheit entstehen keine extra Aufgaben denn das aktuellste Foto:
– wird aus dem Identitätsdokumentenregister (hier sind Fotos aus österreichischen Reisepässen und Personalausweisen gespeichert) für die card übernommen
– wird aus dem Führerscheinregister übernommen, wenn die Person über einen österreichischen Scheckkartenführerschein verfügt
– wird aus dem Zentralen Fremdenregister (Aufenthaltstitel, Fremdenpass, Konventionsreisepass etc.) benutzt
Liegt von der versicherten Person kein Foto aus den aufgezählten Registern vor, muss tatsächlich ein Foto gebracht werden!
– Das Foto: muss ICAO-konform und maximal 6 Monate alt sein, das Foto darf schwarz-weiß sein
– wann: ca. 3-4 Monate vor dem Ablaufdatum Ihrer e-card (genaues Datum siehe auf der Rückseite der card)
– wie: Das Foto muss persönlich, gemeinsam mit der alten e-card, dem amtlichen Lichtbildausweises und einem Staatsbürgerschaftsnachweises zur zuständigen Registrierungsstelle gebracht werden. Terminvereinbarung notwendig!