Stefanie Niemann

Mindestsicherung ohne Staatsbürgerschaft

Die Mindestsicherung ist eine finanzielle Unterstützung, sie sichert die Lebenshaltungskosten und die Miete für die Personen die sich es nicht selbst leisten können.  Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen ohne die österreichische Staatsbürgerschaft diese erhalten.

Die Mindestsicherung kann relevant werden, wenn sie die Bedingungen für den Erhalt des Arbeitslosengeldes nicht erfüllen.

Die Höhe der Mindestsicherung ist von Ihrer individuellen Situation und den Wohnkosten abhängig. Für das Jahr 2019 beträgt der Mindestbetrag aber 885,47 € pro Monat. Die Zahlungen bekommen sie immer am ersten Tag des Monats. Jede Veränderung Ihrer finanziellen Einkommenssituation ist sofort und unmittelbar dem Amt mitzuteilen!

Ebenso Änderungen der Familien- und Wohnverhältnisse, Höhe der Miete, Auslandsaufenthalte, Krankenhaus-, Haftaufenthalte, etc., Schul- oder Lehrausbildungen, Schulungsmaßnahmen des AMS, Integrationsmaßnahmen, sowie Änderungen der Staatsbürgerschaft und/oder Aufenthaltstitel. Werden Änderungen nicht bekanntgegeben, kann dies zu Rückforderungen führen.

 

Voraussetzungen:

  • Personen ohne die österreichische Staatsbürgerschaft haben Anspruch auf die Mindestssicherung wenn: BürgerIn eines EU/EWR Staates (nur unter bestimmten Voraussetzungen) ODER Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte ODER langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ und Erfüllung der „Integrationsvereinbarung” bzw. Aufenthaltstitel „Niederlassungsnachweis” oder „unbefristeter Aufenthaltstitel”
  • Kein Einkommen
  • Geringes Einkommen, unter dem jeweiligen Mindeststandard:

>Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 917,35 Euro;

>Paare (pro Person): 688,01 Euro;

>zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind): 247,68 Euro

  • Arbeitslosenmeldung beim AMS, zur Bestätigung der Arbeitswilligkeit
  • Ihren Lebensmittelpunkt sowie Ihren Hauptwohnsitz in Wien und tatsächlicher Aufenthalt in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft

Reihenfolge der Antragsstellung für alle:

Vergewissern Sie sich so weit wie möglich selbst, ob Sie Anspruch auf die Mindestsicherung haben. (Bereiten Sie alle Dokumente und Nachweise vor die mit Ihrem Aufenthalt in Österreich zu tun haben, evtl. auch Nachweise über Ihr Sprachniveau.) Rufen Sie bei Fragen das Servicetelefon 4000-8040 an, Montag bis Freitag 8-18 Uhr.

Wenn in Ihrem Haushalt andere Personen (z.B. Kinder) leben, werden auch ihre Dokumente für den Antrag gebraucht.

Wenn die mitlebenden Personen über 18 Jahre alt sind, müssen auch sie das Formular unterschreiben.

 

Für das Beantragen der Mindestsicherung brauchen Sie folgende Dokumente:

-Amtlicher Lichtbildausweis

-Personaldokumente (Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, aktueller Aufenthaltstitel, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss, Scheidungsvergleich, etc.)

-Aktuelle Einkommensbelege

-Mietbelege (Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete (Mietaufschlüsselung))

-Nachweise über beantragte Leistungen (Anträge auf Leistungen des Arbeitsmarktservice, der Gebietskrankenkassen, Unterhalt, Wohnbeihilfe, Pension und andere Einkünfte)

-Nachweise über Vermögen (Kontoauszüge, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Rückkaufswert der Lebensversicherung/Pensionsvorsorge, Erbe, Schenkungen, KFZ und Grundbesitz)

 

Das Formular zur Beantragung der Mindestsicherung können Sie persönlich in Ihrem Sozialzentrum (nach dem Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes) abgeben, per Brief, per E-Mail oder in den Postkasten der Informationen und Beratung – Servicestelle der MA 40 einwerfen. Im Sozialzentrum Ihres Wohnbezirks gibt es ebenso die Möglichkeit einer persönlichen Beratung.

Wohnbezirke 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9 und 20.: Sozialzentrum 2., Walcherstraße

Wohnbezirke 10, 13 und 23: Sozialzentrum 23., Lemböckgasse

Wohnbezirke 3, 4, 11, 12 und 18: Sozialzentrum 11., Erdbergstraße

Wohnbezirke 14, 15, 16 und 17: Sozialzentrum 15., Linke Wienzeile

Wohnbezirke 19, 21 und 22: Sozialzentrum 22., Beatrix-Kempf-Gasse

In jedem Fall bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid, ob Sie Anspruch auf die Mindestsicherung haben oder nicht. Zusätzlich zur Mindestsicherung bekommen Sie kostenlos einen „Mobilpass”, dieser ermöglicht Ihnen einige Ermäßigungen. (Wiener Linien Monatskarte, VHS Kurse, Bäder der Stadt Wien, Bücherei)

 


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