Eliza Miskowiec

Pflegegeld in Österreich

Pflegegeld in Österreich. Wer kann um Pflegegeld ansuchen? – Voraussetzungen:

1. Österreicher, Personen aus der EU, die dauerhaft in Österreich wohnen.
2. Das Pflegegeld wird einer Person mit Behinderung oder die eine tägliche Betreuung braucht, zugesprochen, welche mindestens 6 Monate andauert, darin mehr als 65 Stunden monatlicher Fürsorge(Pflegezeit). Die Höhe der Beihilfe wird vom Arzt anhand von der Pflegestufe festgelegt (von 1 bis 7)

Von was hängt die Qualifikation in eine der 7 Gruppen der Pflegestufe ab?

-Behinderungsgrad

-Beschränkung an Bewegung

– geschätzte Zeit für die nötige Betreuung: im Fall von Personen mit geistigen Behinderungen sind es 25 Stunden monatlich. Bei Kindern mit beschränkter Bewegung beträgt es bis zum 7 Lebensjahr sind 50 und bis zum 15 Lebensjahr 75 Stunden monatlich.

– es wird schätzungsweise die nötige Zeit für Ernähren, Medikamente verabreichen, Pflegetätigkeiten, Wäsche waschen, Aufräumen und Einkaufen berechnet

– Zusatzkosten von Fahrten, Betreuung bei Erledigen von amtlichen Angelegenheiten, Arztbesuchen, Rehabilitationen

– die benötigte Zeit fürs Heizen oder für die Beschaffung von Material für die Erwärmung der Wohnung

Das Formular für das Pflegegeld sollte man in zuständiger Krankenkasse einreichen. Dieses Formular kann: die Person einreichen welche die Betreuung braucht, eine Betreuerin die Bevollmächtigung hat oder ein Familienmitglied.
Die Höhe der Beihilfe hängt von der Gruppe der Pflegestufe ab und diese wieder von der vom Arzt bewertete Zeit der Pflege. Nach der Einreichung des Antrags wird zu Hause ein Besuch vom Arzt oder vom medizinischen Personell gemacht um die Zeit für die Betreuung ein zuschätzten.
Während eines Aufenthaltes im Spital oder in der Kur wird die Beihilfe einbehalten. Für weitere Bedingungen ist es am besten Fragen an die Krankenkassa zu stellen und ein zusätzliches Formular einzureichen.

Das Pflegegeld wird 12 mal ausgezahlt. Von dem Pflegegeld werden keine Steuern oder Versicherungsbeiträge abgezogen (außer, falls man fürs Kind mit Behinderung erhöhtes Familienbeihilfe bezieht wird vom Pflegegeld 60 Euro abgezogen)

Personen die eine Dauerbehinderung haben (Blinde ab der Pflegestufe 4, Taubstumme ab der Pflegestufe 5, Personen im Rollstuhl von 3 bis 5 Pflegestufe) wird die Beihilfe auf Dauer zugesprochen. Im Fall von Änderungen kann man einen Antrag für Erhöhung vom Pflegegeld einreichen.

Pflegestufen neu ab 1.01.2016:
mehr als 65 Stunden monatlich- 157,30 Euro
als 95h- 290,00
als 120h- 451,80
als 160h- 677,60
als 180h(es kommen zusätzliche Elemente der Betreuung dazu)- 920,30
als 180h- 1285,20 (ganztägige Betreuung nötig)
als 180h-1688,90 ( sehr stark kranken Personen oder Personen die 24h Betreuung benötigen)


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