Stefanie Niemann

Arbeitslosengeld – Hard Facts

Das Arbeitsmarktservice in Österreich hilft Menschen einen Arbeitsplatz oder eine Lehrstelle zu finden. Das AMS unterstützt ebenso Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Eltern beim beruflichen Wiedereinstieg, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und gibt allen Auskunft zu Möglichkeiten einer passenden Ausbildung. Das AMS (eJob-Room) ist auch der größte Arbeitsmarktplatz in Österreich.

1. !Hard Facts!

– Es gibt mehrere AMS Stellen, sehen Sie zunächst nach welche für Ihren Wohnort zuständig ist (in Wien beispielsweise nach Bezirken). Alle Anträge, Anrufe und Termine finden dann genau in diesem AMS statt.

– ACHTUNG: Wenn Sie selbst Ihre Arbeit kündigen, erhalten Sie in den ersten 4 Wochen (ab Ende der Beschäftigung) kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe.

– Wenn Sie Geld vom AMS bekommen, sind Sie grundsätzlich krankenversichert. Bedenken Sie trotzdem, genaue Informationen über Ihren Versicherungsstatus erhalten Sie nur bei Ihrer Krankenkasse.

– Das Arbeitslosengeld bekommen Sie im Normalfall 20 Wochen lang. Ausnahmen sind möglich, bitte an Betreuerin/Betreuer wenden. Danach können Sie die Notstandshilfe beantragen. Wenn bei Ihnen eine Notstandssituation tatsächlich vorliegt, bekommen Sie diese finanzielle Unterstützung für 52 Wochen. Danach muss der Antrag neu gestellt werden.

– Auch wenn Sie das Arbeitslosengeld bekommen, dürfen Sie nebenbei geringfügig arbeiten. Allerdings dürfen Sie nicht mehr als maximal 446,81 Euro pro Monat (Stand 2019) verdienen, dieser Betrag ist abhängig von der aktuell geltenden Geringfügigkeitsgrenze.

– Bitte informieren Sie sich. Falls Sie kein Recht auf das Arbeitslosengeld selbst haben, erfüllen Sie eventuell die Bedingungen für andere Geldleistungen.

– Optimal melden Sie sich bei Ihrem AMS so bald wie möglich, sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet. Sie müssen aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich zu Ihrem AMS kommen.

– Nehmen Sie zu Ihren Terminen immer die verlangten Dokumente mit! Beispielsweise Meldezettel, amtlicher Lichtbildausweis, die E-Card.

– Zumutbarkeit

Das AMS wird Ihnen auch Arbeitsstellen vermitteln die sie für zumutbar (machbar) hält. Das können Stellen sein, die weiter weg von ihrem Zuhause sind (längerer Arbeitsweg) oder die nur am Rande Ihrer eigenen Ausbildung entsprechen. ACHTUNG: Bei Sabotage und Weigerung Ihrerseits wird das AMS die Ausbezahlung Ihres Geldes für 6 Wochen stoppen! (Bei Wiederholung für 8 Wochen.)

Das gleiche gilt, wenn Sie eine Fortbildung/Kurs nicht besuchen wollen, sich nicht aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen oder bietende Arbeitsmöglichkeit nicht annehmen.

 

2. Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ob Sie Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben hängt zum Beispiel von Ihrer Staatsbürgerschaft, Lebensmittelpunkt, Art des Visums, geleisteten Arbeitszeit in angemeldeter Tätigkeit, etc. ab. Dazu gibt es einen Online Ratgeber. Beantworten Sie hierfür die Fragen, das hilft Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld zu klären.

 

3. Wie beantragen Sie Ihr Arbeitslosengeld?

Es gibt einige Regelungen und zusätzliche Ansprüche. Diese sind von Ihrer individuellen Lebenssituation abhängig, beispielsweise ob Sie ein Kind unter 10 Jahren betreuen, wie alt Sie sind, wie lang Sie in Österreich gearbeitet haben, etc.

Für genaue Informationen stehen Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Berater des AMS zur Seite, fragen Sie nach!

 

Um das Arbeitslosengeld zu beantragen müssen Sie:

a) Als arbeitslos beim AMS gemeldet sein

b) Einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen (Diesen erhalten Sie üblicherweise bei Ihrem ersten Termin bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.)

 

4. Wie melden Sie sich als arbeitslos?

Über das Internet – mit dem  Online-Service oder dem eAMS-Konto. Persönlich in Ihrem AMS –mit eCard und Personalausweis. Per Post und Fax – mit Formular Arbeitslosmeldung”.

 


Pokrewne tematy