Krystyna Szwankowska-Antol

Verschärfungen der Vorschriften in Österreich

Ab dem 16.03.2020 wird ein neues Gesetz in Österreich eingeführt: COVID-19-Maßnahmengesetz. Dieses wurde am 15.03 am Vormittag auf der Nationalratssitzung festgelegt.

Diese Anordnung basiert auf den gültigen Rechtsvorschriften des Epidemie-Gesetzes in Österreich und sollte gegen die Verbreitung des Coronavirus helfen.

Welche Veränderungen gelten ab Montag 16.03.2020?

Leider gilt die Zusicherung des Bundeskanzler Sebastian Kurz, dass keine Mobilitätsbeschränkung eingeführt wird, nicht mehr.

Der Nationalrat hat den Entschluss gefasst auf ganz Österreich eine Ausgangsbeschränkung aufzuerlegen. Ausnahmen, bei denen man das Haus verlassen kann:

 

– wenn man in eine Arbeit geht, die nicht abgesagt oder von zu Hause gemacht werden kann

– wenn man lebensnotwendige Produkte einkaufen geht

– wenn man älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung Hilfe leistet

– wenn man zum Arzt oder ins Amt geht

– wenn jemand aus anderen Gründen das Haus verlassen muss, darf dies alleine oder mit der Person mit der er wohnt.

– es werden  Sport- und Kinderspielplätze geschlossen.

 

Jegliche Veranstaltungen, Events und Versammlungen über 5 Personen sind untersagt. Ab Montag den 16.03 wird die Polizei Kontrollen durchführen und bei nicht einhalten der Regelungen und bei Ablehnung der Verordnungen wird sie Geldstrafen auferlegen. So eine Strafe kann bis zu 2.180€ reichen.

Es werden Personengruppen kontrolliert, hingegen einzelne Menschen werden nicht angehalten, außer aus anderen Gründen, wie der das Kanzleramt versichert.

 

– Geschäfte, Dienstleistungen, die nicht der Grundversorgung dienen, bleiben geschlossen.

– Explizit geöffnet bleiben Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken.

– Restaurants, Bars Kaffeehäuser etc. sind  ab Dienstag den 17.03 ganztägig geschlossen

– Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.

– Die Regierung hat spezielle Fonds zur Hilfe für Firmen, die die Arbeit abbrechen oder die Arbeitsstelle schließen müssen, aufgestellt.

– Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine wurden eingestellt.

– diejenigen die sich nach dem 28.02 in Tirol oder anderen gefährdeten Regionen wie Ischgl, Kappl, See, Galtür, Heiligenblut, St. Anton am Arlberg aufgehalten haben, müssen unter einer obligatorischen Quarantäne gestellt werden.

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