Julia Lenart

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

Bei Krankheitsfällen ist man in den Wiener Krankenhäusern und Arztpraxen meist gut versorgt. Es kann aber vorkommen, dass PatientInnen nicht angemessen behandelt oder versorgt werden und dadurch womöglich sogar Schaden erleiden. In solchen Fällen hilft die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) Betroffenen dabei, zu ihrem Recht zu kommen.

Beratung und Hilfe

Die WPPA ist für gesundheitsbezogene Fragen und Probleme zuständig, sofern diese sich auf das Wiener Gesundheitswesen beziehen. Das betrifft beispielsweise Krankenanstalten, Pflegeheime, Arztpraxen, Apotheken, Krankenkassen und Sozialversicherungen sowie Krankentransporte.

Die Aufgabengebiete der WPPA sind vielfältig. Sie unterstützt PatientInnen bei der Suche nach einer passenden Arztpraxis. Bei der schieren Anzahl an Praxen in Wien, kann es schwer sein, die richtige Praxis für das akute Leiden zu finden. Das Gespräch mit dem/der Arzt/Ärztin kann für viele eine Herausforderung sein, weshalb die WPPA eine Checkliste für Beratungsgespräche zur Verfügung stellt. So kann man sicher sein, dass man nichts vergisst und nach dem Gespräch keine Fragen offen bleiben. Über ein Gesundheitsportal informiert die WPPA, wie man sich durch einen gesunden Lebensstil fit halten kann.

Rechtlicher Beistand

Neben dieser allgemeinen Informationstätigkeit hilft die WPPA PatientInnen dabei, zu ihrem Recht zu kommen. Es kann vorkommen, dass man im Wiener Gesundheitssystem nicht angemessen betreut wird. In solchen (Gott sei Dank seltenen) Fällen können Betroffene ihr Recht einfordern. Wird man etwa falsch behandelt, oder trägt man durch die Behandlung einen Schaden davon, so prüft die WPPA zunächst den Fall. Diese Prüfung ist kostenlos. Meistens können außergerichtliche Ausgleiche erzielt werden. In schwerwiegenden Fällen steht PatientInnen mitunter finanzielle Entschädigung zu. Diese werden aus dem Wiener Härtefonds (für Menschen mit Wohnsitz und Behandlung in Wien) oder dem Wiener Patientenentschädigungsfonds (im Falle schwerwiegender Komplikationen) finanziert.

Darüber hinaus hilft die WPPA bei Fragen rund um PatientInnenverfügungen und Vorsorgevollmachten. PatientInnenverfügungen können hilfreich sein, wenn man sich bestimmten Eingriffen oder Behandlungen nicht unterziehen will. Gerät man in eine Situation, in der man einer Behandlung nicht mehr selbst zustimmen kann, regelt diese Frag eine Verfügung. Eine Vorsorgevollmacht vertraut einer anderen (meist nahestehenden) Person das Recht an, Entscheidungen zu treffen, die der/die PatientIn nicht (mehr) selbst treffen kann.

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft ist eine hilfreiche Einrichtung, die PatientInnen dabei hilft, zu ihrem Recht zu kommen. Bei Unsicherheiten sollte man sich an dieWPPA wenden; sie hilft unkompliziert und kostenfrei.


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