Lukas Wlasto

Das „Kommunikationsplattform Gesetz“

Vor knapp zwei Woche wurde der erste Entwurf des geplanten “Kommunikationsplattform Gesetz”, im Zuge einer Pressekonferenz vorgestellt.

Unter dem Titel “Hass im Netz” haben Justizministerin Alma Zadic und Verfassungsministerin Karoline Edstadler die Notwendigkeit dieses Gesetzes deutlich gemacht.

Warum „KoPl-G“?

Das Gesetz soll vor allem große Internetplattformen wie Facebook, Twitter, Instagram und co dazu bringen, mehr Verantwortung zu übernehmen. Mehr Verantwortung gegenüber Nutzern die “Postings” veröffentlichen, die niemand sehen sollte, weil sie rassistisch, beleidigenden oder auf andere Art und Weise unangebracht oder illegal sind. Es soll in Zukunft ermöglicht werden, User und Userinnen die Postings mit solchen Inhalten veröffentlichen, leichter zur Rechenschaft zu ziehen. 

Einerseits, weil es vereinfacht werden soll unangebrachte Inhalt zu melden, um diese schnellstmöglich von der Plattform zu entfernen. Andererseits, damit die Verfahren zur Bekämpfung dieser Postings in Zukunft transparenter sind. Es soll nachvollziehbar sein, was zu den Entscheidungen über unangebrachte Inhalte geführt hat und wer dafür konkret verantwortlich ist. Ein öffentlich zugängliches Protokoll dieser Art ist wichtig damit Nutzer und Nutzerinnen einsehen können wie, und mit welchen Mitteln, gegen Hass im Netz vorgegangen wird.  

Kritik an „KoPl-G“

Es wird sich herausstellen, ob und wenn ja wie das Kommunikationsplattform Gesetz umgesetzt wird.  Wenn dieses Gesetz in Österreich in Kraft treten sollte, müssten Facebook und Co. im Prinzip alle ihre Nutzer und Nutzerinnen “kennen”. Es dürfte keinen Account mehr geben, der nicht einer bestimmten Identität zugeordnet werden kann. Es gibt deswegen schon Kritik seitens der Plattformbetreiber. Sie fordern, dass wenn es zu einem Gesetz wie dem “KoPl-G” kommen sollte, einheitliche Gesetze in der ganzen EU gelten, statt unterschiedliche nationale Ansätze. Ansonsten wäre es für sie zu unübersichtlich und mit viel zu hohen Aufwand verbunden, wenn jedes Land andere Anforderungen hat. Es gibt auch schonen ein konkreten Plan der EU, den sogenannten “Digital Service Act”, der sich an dieselben Anliegen, wie das “KoPl-G” richtet und noch dieses Jahr vorgestellt werden soll. 

 

Es wird sich zeigen, ob und wenn ja wie, ein Gesetz gegen “Hass im Netz” in Kraft treten wird. Laut Experten könnte das Begutachten des Gesetzes länger dauern. Es sei sehr komplex und mit großen Aufwand der Plattformbetreiber verbunden. Der Grundgedanke, Kommunikationsplattformen mit millionen täglichen Nutzern und Nutzerinnen, zu mehr Verantwortung zu drängen ist auf jeden Fall ein sehr guter und wichtiger. Aktuell wird zu langsam und mit zu geringen Konsequenzen gegen sogenannte “Hasspostings” vorgegangen. Das soll sich durch das „KoPl-G“ in Zukunft ändern. 

 


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