Sandra Schmidhofer

Die Wien-Wahlen 2020

Am Sonntag, den 11. Oktober werden in Wien der Gemeinderat und die Bezirksvertretungen gewählt. Hier findest du die wichtigsten Informationen zur kommenden Wien-Wahl. 

Was wird gewählt?

Kommenden Sonntag werden in Wien sowohl der Gemeinderat als auch die Bezirksvertretungen gewählt. 100 Mandate werden im Gemeinderat verteilt. Für die Bezirksvertretungen gibt es pro Bezirk, je nach Einwohnerzahl des Bezirkes, 40 bis 60 Mandate. 

Der Wiener Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde Wien. Er wählt den*die Bürgermeister*in, den*die Vizebürgermeister*in, sowie die Stadträt*innen und übt die Oberaufsicht über die Gemeinde aus. Der Gemeinderat beschließt zudem das Budget, Flächenwidmungs- und Bebauungsmaßnahmen. Da Wien sowohl Stadt als auch Bundesland ist, fungieren die 100 Gemeinderatsmitglieder der Stadt Wien gleichzeitig auch als Landtagsabgeordnete. 

Der Landtag kontrolliert die Arbeit der Landesregierung und ist für den Beschluss von einfachen Landesgesetzen zuständig. Der Großteil der im Landtag beschlossenen Gesetze sind Änderungen an bereits bestehenden Gesetzen. Der Landtag entsendet auch Mitglieder in den Bundesrat, dem Vertretungskörper der Bundesländer auf Bundesebene. 

Die Mitglieder der Bezirksvertretungen, die Bezirksrätinnen und Bezirksräte, sind für alle wichtigen Angelegenheiten des Bezirks zuständig. Sie beschließen das Bezirksbudget und den Rechnungsabschluss. Außerdem wählen sie die jeweiligen Bezirksvertreter*innen. Diese  sind in der Regel Vorsitzende*r der Bezirksvertretungen, vertreten den jeweils eigenen Bezirk nach außen und unterstützen den*die Bürgermeister*in in seiner*ihrer Tätigkeit.  

Wer darf wählen?

Die Bezirksvertretungen dürfen von allen in Wien lebenden Österreicher*innen und nicht-österreichischen EU-Bürger*innen, die zumindest 16 Jahre alt sind und ihren Wohnort spätestens am 14. Juli 2020 in Wien begründet haben, gewählt werden. Anders ist es bei der Wahl des Gemeinderats. 

Der Gemeinderat darf nur von österreichischen Staatsbürger*innen gewählt werden. Das bedeutet: Fast ein Drittel aller Wiener*innen ab 16 ist nicht wahlberechtigt. Das sind fast eine halbe Million Menschen. 80% der Betroffenen leben länger als fünf Jahre in Wien, 53% bereits seit über zehn Jahren. Seit einigen Jahren wächst die Stadt Wien, die Zahl der Wahlberechtigten sinkt jedoch stetig. 2002 waren es noch 16%, die nicht wählen dürfen. Heute sind es fast doppelt so viele. Diese Tatsache wird oftmals kritisiert. Reformen werden verlangt, etwa einen leichteren Zugang zur Staatsbürgerschaft, eine Ausweitung des Wahlrechts oder eine Entkoppelung des Wahlrechts vom Aufenthaltsstatus. 

Welche Corona-Maßnahmen gibt es?

Aufgrund der Corona-Pandemie unterscheidet sich der Wahlablauf heuer von gewöhnlichen Wahltagen. So mussten beispielsweise einige Wahllokale geändert werden, weil sie flächenmäßig zu klein waren. In Pensionisten-Wohnhäusern, die sonst auch als Wahllokale für Nicht-Bewohner*innen dienten, dürfen diesmal nur Bewohner*innen wählen. Wer wählen geht, muss dabei einen Mund-Nasen-Schutz tragen (im gesamten Gebäude) und zur Stimmabgabe einen eigenen Kugelschreiber mitnehmen. Außerdem muss ein Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden. 


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