Julia Lenart

Antidiskriminierungsstelle Wien

Diskriminierung verschiedenster Art findet (leider) täglich in unserem Alltag statt. Sich zu wehren, ist wichtig, aber nicht immer so leicht möglich. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierung in Wien nimmt sich jeglicher Fälle von Benachteiligung an und unterstützt Opfer von Diskriminierung dabei, zu ihrem Recht zu kommen.

Was ist Diskriminierung?

„Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer (Alter, ethnische Zugehörigkeit oder Behinderung) beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer (Weltanschauung, Religion oder sexuelle Orientierung) Merkmale.“ So wird Diskriminierung auf der Webseite der Stadt Wien definiert. Kurz gesagt, bedeutet Diskriminierung eine Andersbehandlung von Menschen aus verschiedenen, aber nicht berechtigten Gründen.

Es wird unterschieden zwischen direkter/unmittelbarer und indirekter/mittelbarer Diskriminierung. Direkte Diskriminierung ist eine unmittelbare Schlechterstellung einer Person aufgrund gewisser Merkmale (wenn etwa eine Person schwarzer Hautfarbe beim Arzt länger warten muss, als eine Person weißer Hautfarbe). Indirekte Diskriminierung wäre hingegen, wenn durch Vorschriften/Regelungen bestimmte Personen(-gruppen) ausgeschlossen werden (z.B.: um mehr Kinderbeihilfe zu beziehen, muss man ein höheres Einkommen haben – AlleinerzieherInnen haben nicht dieselben Chancen auf Beihilfe, wie zusammenlebende Paare).

Belästigung ist eine Form von Diskriminierung, bei der Opfer direkt betroffen sind. Ein Beispiel wäre, wenn man auf der Straße von Passanten beschimpft wird. In weiterer Folge kommt es häufig zu Viktimisierung, bei der Opfer von Diskriminierung benachteiligt werden, weil sie sich beschweren oder gegen diese wehren. In allen Fällen ist keine Form der Diskriminierung zulässig und sollte keinesfalls toleriert werden.

Die Antidiskriminierungsstelle Wien

In Wien gibt es eine eigene Anlaufstelle für Opfer von Diskriminierung: die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierung. Hier können Betroffene Rat und Hilfe suchen, sofern sie sich in rechtlichen Angelegenheiten, welche das Land bzw. die Stadt Wien regeln, in irgendeiner Form benachteiligt fühlen. Die Antidiskriminierungsstelle prüft die Beschwerde basierend auf dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz.

2004 trat die Antidiskriminierungsnovelle zum Dienstrecht in Kraft. Diese verbietet die Diskriminierung von Beamten und Vertragsbediensteten aus Gründen von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Schwangerschaft. Ebenso dürfen Beamte und Vertragsbedienstete nicht von ihrem Dienstgeber basierend auf einem oder mehreren dieser Gründe benachteiligt werden. Gesetzeswidrige Diskriminierungen können sich auf Lohn, Beförderung, Gewährung von Sozialleistungen oder Weiterbildungsangeboten, Arbeitsbedingungen und Kündigungen auswirken. In Fällen von Diskriminierung sollte man sich umgehend an die Antidiskriminierungsstelle wenden.

Vom Schlichtungsverfahren bis zur Klage

Die Antidiskriminierungsstelle Wien berät Betroffene und bietet Unterstützung bei rechtlichen Maßnahmen an. Zunächst wird ein Schlichtungsverfahren zwischen den beteiligten Streitparteien eingeleitet. Dies geschieht durch die Antragsstellung der von Diskriminierung betroffenen Person. In einem Schlichtungsgespräch mit vermittelnden (neutrale) SchlichtungsreferentInnen wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Optional wird unterstützende Mediation angeboten, um die Einigung der Streitparteien zu erleichtern. Sollte eine Einigung nicht gelingen, kann eine Klage bei Gericht vorgebracht werden. Die Verjährungsfrist bei Fällen von Diskriminierung beträgt in der Regel drei Jahre (nur bei Belästigung liegt die Frist bei einem Jahr). Diese Frist ist ausgesetzt, solange das Schlichtungsverfahren läuft und wird erst nach Ende des Schlichtungsverfahrens fortgesetzt.

Die Kosten für solche Schlichtungsverfahren trägt die Gemeinde Wien. Dies beinhaltet auch Dolmetsch-, Sachverständigen- und Mediationskosten. Die Antidiskriminierungsstelle ist eine faire und unkomplizierte Anlaufstelle für alle Menschen und sollte bei Bedarf in Anspruch genommen werden.


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